AGBs für Verbraucher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Scheiffele-Schmiederer KG im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern

  1. Geltungsbereich
  2. Angebote, Bestellungen und Vertragsabschluss
  3. Preise, Zahlungen
  4. Lieferzeiten, Versand, Verpackung
  5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
  6. Haftungsbeschränkungen
  7. Eigentumsvorbehalt
  8. Datenverarbeitung und -Speicherung

1. Geltungsbereich

Soweit nicht im Einzelfall vertraglich anders vereinbart, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich im Verhältnis zu Verbrauchern im Sinne von §13 BGB.

2. Angebote, Bestellungen und Vertragsabschluss

2.1
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2
Mit der Bestellung einer Lieferung oder Leistung erklärt der Besteller verbindlich, dass wir die bestellte Lieferung oder Leistung erbringen sollen.

2.3
Unsere Vertreter sind Vermittlungsagenten. Sie sind zum Abschluss von Verträgen nicht berechtigt und nehmen Vertragsangebote (Bestellungen) lediglich für uns entgegen.

2.4
Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden.

3. Preise, Zahlungen

3.1
Der angebotene bzw. vereinbarte Preis versteht sich frei Bordsteinkante beim Besteller.

3.2
Eine – gegebenenfalls durch Aushang – angekündigte bzw. vereinbarte Frachtkostenpauschale und/oder die Kosten der Entladung der bestellten Ware sind zu beachten.

3.3
Der Besteller hat grundsätzlich in bar und ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt etc.) zu bezahlen.

4. Lieferzeiten, Versand, Verpackung

4.1
Die von uns genannten bzw. vereinbarten Liefertermine sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Hiervon abweichende Vereinbarungen über einen verbindlichen Liefertermin müssen ausdrücklich und schriftlich erfolgen.

4.2
Auch unverbindliche Liefertermine stehen stets unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und der vom Besteller zu erbringenden Vorleistungen, insbesondere der Beibringung von Unterlagen und Genehmigungen, Mitteilung der notwendigen technischen Angaben, der eventuellen Freigabe von Zeichnungen und des pünktlichen Eingangs von etwa vereinbarten An- und/oder Abschlagszahlungen sowie der pünktlichen Gestellung einer etwa vereinbarten Zahlungssicherung.

4.3
Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.

4.4
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Über eintretende Lieferverzögerungen werden wir den Besteller unverzüglich informieren.

4.5
Wir nehmen Rücknahmepflichten für Verpackungen, gemäß § 15 Abs. 1 VerpackG, bei Anlieferungen und Abholungen am Lager wahr.

5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)

5.1
Für das Vorhandensein von Mängeln gilt folgendes:

5.1.1
Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind entsprechend stets zu beachten. Insbesondere hat der Besteller die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.

5.1.2
Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt daher keinen Mangel dar.

5.1.3
Auf Anfrage klären wir den Besteller gerne über die naturgegebenen Eigenschaften des Produktes Holz im Einzelfall weitergehend auf.

5.2
Es ist uns Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen.

5.3
Soweit die bestellte Ware nach den speziellen Wünschen des Bestellers angefertigt oder bereitgestellt wird (z. B. Menge, Maße oder besondere Eigenschaften), ist diese Ware zum einen vom Umtausch ausgeschlossen; zum anderen ist eine Beanstandung wegen etwaiger Irrtümer des Bestellers über die Menge, das Maß oder über eine besondere Eigenschaft der bestellten Ware nicht möglich.

5.4
Bei begründeten Mängelrügen sind wir zunächst berechtigt, nach Wahl des Bestellers nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen; wir können die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Wird der Mangel durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht beseitigt, steht uns das betreffende Recht ein zweites Mal zu.

5.5
Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Liegt nur eine geringfügige Vertragwidrigkeit, insbesondere in geringfügigen Mängeln vor, steht jedoch dem Besteller kein Rücktrittsrecht zu.

6. Haftungsbeschränkungen

6.1
Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Bedingungen für Lieferungen und Leistungen für einen Schaden des Bestellers aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir nur gem. den nachstehenden Bestimmungen:

6.2
Die Haftung besteht nur bei einer Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

6.3
Unabhängig von unserem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

6.4
Die vorstehenden Regelungen der Haftungsbeschränkung gelten entsprechend auch dann, wenn der Besteller anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) geltend macht.

6.5
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Handelsvertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.

8. Datenverarbeitung und -Speicherung

Die Im Rahmen des Vertragsabschlusses bzw. der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten des Bestellers werden von uns gem. den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet.

Stand April 2009